Forderungen zum Koalitionsvertrag

#KlimaWähltGerechtigkeit

Forderungen zum Koalitionsvertrag
zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU

#KlimaWähltGerechtigkeit hieß es zur Landtagswahl 2021 – Der Aufruf für eine klimagerechte und klimapositive Zukunft zu stimmen. Eine Zukunft, die vor allem uns junge Menschen betrifft, die noch nicht wählen können und trotzdem seit über zwei Jahren eine ernsthafte Klimagerechtigkeitspolitik fordern. Wir begrüßen ausdrücklich die geplante Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Allerdings muss die politische Klimawende zwingend in den nächsten fünf Jahren stattfinden, andernfalls verfehlt Baden-Württemberg seinen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen und zur Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.
Bei allen Entscheidungen muss mitbedacht werden, dass bereits heute Millionen von Menschen von den Auswirkungen der Klimakrise in ihrer Existenz bedroht sind. Deutschland und insbesondere Baden-Württemberg zählen historisch gesehen zu den größten Verursachern dieser Krise und haben deshalb eine besondere Verantwortung schneller als andere Länder zu handeln.
Wir richten uns deshalb direkt an Sie als zukünftige Regierung: Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und handeln Sie entsprechend, dafür wurden Sie gewählt!
Der folgende Forderungskatalog enthält aus unserer Sicht wichtige Punkte, die in den Koaltionsvertrag 2021 aufgenommen werden müssen. Neben dem Sofortprogramm muss dazu auch die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits bis Ende 2021 beschlossen sein. Bei der Umsetzung muss stets auf eine sozial gerechte Lastenverteilung geachtet werden. Einkommensschwache, Minderheiten und strukturell benachteiligte Gruppen benötigen dabei besonderen Schutz.

Baden-Württemberg im April 2021

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WIR FORDERN:
SOFORTMASSNAHMEN OHNE GESETZESÄNDERUNGEN:

  1. Ein wirksamer CO2-Schattenpreis
    Einführung eines CO2-Schattenpreises von min. 205 EUR (entsprechend der jeweils aktuellen
    Empfehlung des UBA) für die Sanierung und den Neubau von Landesliegenschaften, die öffentliche Beschaffung und Dienstreisen aller Beschäftigten des Landes.

  2. Klimaweise und Bürger:innenrat
    Einrichtung eines Rats der Klimaweisen – analog zum Rat der Wirtschaftsweisen, welcher mit Rederecht im Landtag zu Gesetzesvorhaben Stellung bezieht, Studien in Auftrag gibt, sowie Maßnahmen der Landesregierung überprüft. Die Einrichtung geloster Bürger:innenräte um bei ausgewählten und kontroversen Themen die Alltagsexpertise von Bürger:innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.

  3. Nachhaltige Finanzen
    Ausrichtung der Finanzpolitik des Landes auf die 1,5-Grad-Grenze. Klimaschädliche Subventionen müssen beendet werden. 1,5 Grad konforme Zielvorgaben für landeseigene Unternehmen und Beteiligungen. Die Kreditvergabe der LBBW muss sich an Kriterien des Gemeinwohls orientieren. Investitionen in klima und umweltschädliche Unternehmen (z.B. fossile Energien, Rüstung etc.) müssen beendet werden.

  4. Sofortmaßnahme nachhaltige Landwirtschaft
    Umwandlung von landeseigenen Flächen in Auen, Mooren und Feuchtgebieten zu extensiv genutztem Klima-Dauergrünland. Entwicklung der Flussauen als Biotopverbund und Klimasenke durch obligatorische 20 m breite Pufferstreifen aus Dauergrünland. Alle landeseigenen Landwirtschaftsflächen sind mit einer dauerhaften und artenreichen Randbepflanzung/Feldhecke zu versehen. Begrenzung der Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft auf den Wert von 40 kg pro Hektar und Jahr im Dreijahresmittel. Zusätzlich muss die Abgrenzung der „Roten Gebiete“ nach DüngeVO in jedem Fall den Anforderungen des Grund- und Trinkwasserschutzes entsprechen. Einführung eines einzigen “Meat Days” (im Sinne eines “Sonntagsbratens”) pro Woche an landeseigenen Mensen (Schulen, Universitäten, Verwaltung etc.).

  5. Sofortmaßnahme Energie und Wärmewende
    Aufbau von Sanierungs- und Energiewendeakademien zur großflächigen und schnellen Umschulung und weiterführenden Qualifizierung im Bereich der Gebäudedämmung, Sanierung und der erneuerbaren Energien. Damit soll eine Sanierungsrate von mindestens 4% angestrebt werden. Die hierzu notwendigen Fördermittel sollen bereitgestellt werden.

  6. Klimavorbehalt
    Einführung eines Klimavorbehaltes für neue und fortzuschreibende Förderprogramme, Gesetzesvorhaben und Bauvorhaben des Landes.

  7. Solidarische Geflüchtetenpolitik
    Als reiches Industrieland ist Deutschland einer der Hauptemittenten von CO2. Die Auswirkungen der Klimakrise werden deshalb als Fluchtgrund anerkannt und Geflüchtete bedingungslos aufgenommen. Baden-Württemberg erklärt sich zu einem „Sicheren Hafen“ und bekämpft die Fluchtursache mit effektiven Klimaschutzmaßnahmen. Dafür setzt sich Baden-Württemberg auch im Bund ein.

KLIMASCHUTZGESETZ:

  1. Klimaschutzgesetz mit CO2-Budget Ansatz
    Zur Einhaltung der 1,5 Grad Grenze ist es unbedingt notwendig, das neue Klimaschutzgesetz bereits im Jahr 2021 zu verabschieden. Um langwierige Nachverhandlungen zu vermeiden, müssen bereits im Koalitionsvertrag Zwischen- und Endziele sowie konkrete Sektorziele für das Erreichen von Klimaneutralität festgelegt sein. Bei linearer Reduktion bedeutet dies u.a. 50% THG-Reduktion bis 2025 gegenüber 1990, 90% bis 2030 und Nettonull 2035.

  2. Klimafreundliche Kreislaufwirtschaft
    Verpflichtende Klimaneutralität bei allen privaten und öffentlichen Neubauten (Gesamtlebenszyklusbetrachtung). Erhalt bestehender Bausubstanz vor Abriss und Neubau. Rückbaukonzepte bei größeren Bauvorhaben. Der Einsatz von Beton muss auf diejenigen Anwendungen reduziert werden, für die keine Alternativen zur Verfügung stehen, hierbei ist stets die klimafreundlichste Betonart zu verwenden. Verpflichtender Einsatz von CCS-Zement mit Recyclingbeton als Kiesersatz. Netto-Null bei der Neuversiegelung bis 2025.

  3. Nachhaltige Mobilität
    Um den ÖPNV zu stärken und das Mobilitätsverhalten hin zu Klimafreundlichkeit zu leiten, wird den Kommunen das Recht gegeben einen Mobilitätspass einzuführen. Die Höhe der Gebühren muss dabei pro Kfz und gestaffelt nach Hubraum/Motorleistung berechnet werden. Die Gebühren pro Einwohner dürfen max. 1/3 des Mindestbeitrages betragen. Ab 2022 muss der öffentliche Personenverkehr in Baden-Württemberg stets das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein. Mittel für den Neubau von Landes- und Kreisstraßen müssen vollständig in den Ausbau des ÖPV, den Radwegeausbau und fußgängerfreundlichere Kommunen umgeleitet werden.

  4. Landwirtschaft
    Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg muss zu einer netto Kohlenstoffsenke entwickelt werden und zur Stärkung der Biodiversität beitragen. Die Tierhaltung muss dazu an die vorhandene Futterfläche gebunden werden, mit höchstens 2 GVE/ha. Bäuerliche, extensive und naturnahe Beweidung als Schlüsselfaktor für Biodiversität und Kohlenstoffbindung muss in die Naturschutzstrategie des Landes integriert werden. Einrichtung von „Wilde-Weide“- und Waldweide-Projekten auf jährlich mindestens 1.000 ha Fläche.

  5. Energie
    Die rechtliche Verankerung und Regionalisierung eines Mindest-Flächenziels für Windenergieanlagen und Photovoltaikfreiflächenanlagen in Höhe von 2% der Landesfläche muss bis 2030 umgesetzt werden. Eine Ausdehnung der Solarpflicht auf Wohngebäude. Zur Steigerung der Akzeptanz sollen bürgerschaftliche und kommunale Windkraftprojekte besonders
    gefördert werden.

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